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LG Bochum, 12.03.2008 - I-10 T 26/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung einer Restschuldbefreiung auf Antrag der Gläubiger aufgrund einer Obliegenheitsverletzung i.S.d. § 295 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO); Glaubhaftmachung einer Obliegenheitsverletzung und daraus resultierender erschwerter Befriedigung der Gläubiger als Voraussetzung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum - 80 IN 983/02
- LG Bochum, 12.03.2008 - I-10 T 26/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05
Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der …
Auszug aus LG Bochum, 12.03.2008 - 10 T 26/08
Die Versagung der Restschuldbefreiung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn die Schlechterstellung der Insolvenzgläubiger nur ganz unwesentlich ist (vgl. BGH, NZI 2006, 413).
- BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09
Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners
Aber auch wenn die Zahlungsobliegenheit aus § 295 Abs. 2 InsO schon während der laufenden Treuhandphase bestehen sollte (…vgl. HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl., § 295 Rn. 11; LG Bochum, Beschluss vom 12. März 2008 - 10 T 26/08, juris Rn. 21 ff), kann oft erst am Ende dieser Periode sicher festgestellt werden, ob ein Obliegenheitsverstoß vorliegt.