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   LG Bochum, 12.03.2008 - I-10 T 26/08   

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https://dejure.org/2008,29261
LG Bochum, 12.03.2008 - I-10 T 26/08 (https://dejure.org/2008,29261)
LG Bochum, Entscheidung vom 12.03.2008 - I-10 T 26/08 (https://dejure.org/2008,29261)
LG Bochum, Entscheidung vom 12. März 2008 - I-10 T 26/08 (https://dejure.org/2008,29261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung einer Restschuldbefreiung auf Antrag der Gläubiger aufgrund einer Obliegenheitsverletzung i.S.d. § 295 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO); Glaubhaftmachung einer Obliegenheitsverletzung und daraus resultierender erschwerter Befriedigung der Gläubiger als Voraussetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 80 IN 983/02
  • LG Bochum, 12.03.2008 - I-10 T 26/08
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05

    Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus LG Bochum, 12.03.2008 - 10 T 26/08
    Die Versagung der Restschuldbefreiung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn die Schlechterstellung der Insolvenzgläubiger nur ganz unwesentlich ist (vgl. BGH, NZI 2006, 413).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09

    Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners

    Aber auch wenn die Zahlungsobliegenheit aus § 295 Abs. 2 InsO schon während der laufenden Treuhandphase bestehen sollte (vgl. HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl., § 295 Rn. 11; LG Bochum, Beschluss vom 12. März 2008 - 10 T 26/08, juris Rn. 21 ff), kann oft erst am Ende dieser Periode sicher festgestellt werden, ob ein Obliegenheitsverstoß vorliegt.
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